Aktuelles

Ab dem 24. November 2021 gilt 2G auch im Judo!

Das Land NRW hat zum 24. November 2021 eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt. Die aktuellen Regelungen können auf der Homepage des Landes NRW nachgelesen werden.

Für uns als Judoclub hat das zur Folge, dass für alle über 16-jährigen die 2G-Regel anzuwenden ist, egal ob es sich dabei um Sportler, Eltern oder Zuschauer handelt. Das bedeutet, dass nur noch diejenigen Zutritt zur Turnhalle bekommen können, die geimpft oder genesen sind und dazu auch einen Nachweis mitbringen (Zertifikat und Personalausweis). Allen anderen dürfen wir keinen Zutritt mehr zur Turnhalle gewähren. Wir bitten um euer Verständnis und bleibt gesund!

Übrigens: Der Kreis Coesfeld betreibt ein Impfzentrum im ehemaligen Mercedes Autohaus in Lüdinghausen an der Seppenrader Straße. Die eigentliche Arbeit vor Ort übernimmt der DRK-Kreisverband. Eine Anmeldung ist über den folgenden Link möglich:

Impfstellen des Kreises Coesfeld | Impfstelle Lüdinghausen (impfstellen-drk-coe.de)